Studierendenmitgliedschaft „Babbage“

Für Studierende und Auszubildende bis 25 Jahre (Nachweis erforderlich)

Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Studierendenmitgliedschaft „Babbage“!

Der englische Mathematiker und Erfinder Charles Babbage (1791–1881) erfuhr seine akademische Ausbildung u.a. am Trinity College in Cambridge. Sein späterer Ruf als Pionier der Computergeschichte gründet sich vorwiegend auf der Erfindung zweier mechanischer Rechenmaschinen: der „Difference Engine“ und der „Analytical Engine“. Auch wenn die nach seinen Entwürfen geplanten Maschinen nie vollendet werden sollten, beeinflusste Babbage die technischen Entwicklungen auf dem Gebiet moderner Rechenmaschinen maßgeblich. Bereits als Student reformierte er das Curriculum der Mathematik in Cambridge.

Profitieren Sie von den Vorteilen dieser Mitgliedschaft:

  • Kostenfreier Eintritt ins Arithmeum für Sie und bis zu zwei Ihrer Kommilitioninnen und Kommilitonen
  • Einladungen zu exklusiven Sonderveranstaltungen: Führungen, Spezialworkshops, Vorträge
  • Einladungen zu Austellungseröffnungen für Sie und Ihre Angehörigen
  • Frühzeitige Ticketreservierungen für die concerti discreti
  • Regelmäßige Informationen zu allen Veranstaltungen des Arithmeums
  • Der Mitgliedsbeitrag ist steuerlich absetzbar.

Bitte füllen Sie den nachfolgenden Beitrittsantrag aus. Alle mit „erforderlich“ gekennzeichneten Felder sind Pflichtangaben. Bitte schicken Sie uns außerdem Ihren Studierenden- bzw. Azubinachweis zu.

Alternativ steht Ihnen der Beitrittsantrag hier auch zum Download zur Verfügung. Senden Sie das ausgefüllte Formular anschließend bitte an info@freundedesarithmeums.de.

Ja, ich möchte der Gesellschaft der Freunde und Förderer des Arithmeums e.V. beitreten und zahle einen Mitgliedsbeitrag pro Kalenderjahr von
80 EUR

Persönliche Daten

Zahlung

Ich bestätige, dass alle vorstehenden Angaben für einen wirksamen Beitrittsantrag erforderlich sind und von mir vollständig und wahrheitsgemäß gemacht wurden.
Ich willige ein, dass meine angegebenen persönlichen Daten von der Gesellschaft der Freunde und Förderer des Arithmeums e.V. gespeichert und ausschließlich im Rahmen der Vereinszwecke verarbeitet und genutzt werden. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nicht ohne meine ausdrückliche Einwilligung, sofern keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
Ich habe die Satzung sowie die Datenschutzerklärung der Gesellschaft der Freunde und Förderer des Arithmeums e.V. auf deren Homepage (www.freundedesarithmeums.de) zur Kenntnis genommen und erkenne diese an. Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO widerrufen kann. Zudem steht mir das Recht zu, der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit zu widersprechen.

Wichtige Hinweise

Mitgliedsbescheinigung(en) für das aktuelle Jahr erhalten Sie nach Überweisung des Mitgliedsbeitrags an bzw. nach Einzug des Mitgliedsbeitrags durch die Gesellschaft der Freunde und Förderer des Arithmeums e.V.

Bitte beachten Sie, dass der Mitgliedsbeitrag pro Kalenderjahr erhoben wird, unabhängig vom Eintrittsdatum innerhalb des Jahres. Im Falle eines Vereinsbeitritts nach dem 1. November eines Jahres gilt der Beitrag für das jeweilige Restjahr und für das komplette Folgejahr.

Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch. Die Kündigung ist jeweils zum 30. September eines Jahres mit Wirkung zum 31. Dezember desselben Jahres möglich.

Bei der Kündigung einer Partner- oder Familienmitgliedschaft benachrichtigen wir die erwachsenen Mitglieder, die dann die Möglichkeit haben, die Mitgliedschaft in eine Einzelmitgliedschaft zu überführen.

Bei einer gemeinsamen Adresse versenden wir im Falle der Partner- oder Familienmitgliedschaft postalische Nachrichten nur einmal.

Mitgliedsbeiträge können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen steuerlich geltend gemacht werden. Für Spenden werden auf Wunsch Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) ausgestellt.