Geschenkmitgliedschaften

Für Kinder, Jugendliche, Studierende, Erwachsene, Familien und Musikliebhaberinnen und Musikliebhaber

Wir freuen uns, dass Sie eine Mitgliedschaft in der Gesellschaft der Freunde und Förderer des Arithmeums e.V. verschenken möchten!

Mit einer Geschenkmitgliedschaft bereiten Sie einem mathematik-, technik- oder kunstbegeisterten Menschen aus Ihrem Familien- oder Freundeskreis eine außergewöhnliche Freude. Die/der Beschenkte genießt die vollen Vorteile der jeweiligen Mitgliedschaft und es eröffnet sich Zugang zu einem Jahr voller Inspiration und exklusiver Erlebnisse. Eine Geschenkmitgliedschaft ist kein Abo und endet automatisch zum Ende eines Kalenderjahres. Natürlich können Sie aber auch unbefristet oder kurzfristig (Geburtstage, Weihnachten o.Ä.) verschenken. Ein kleines Geschenk für Sie: Der Mitgliedsbeitrag ist steuerlich absetzbar. Wir beraten Sie gerne individuell.

Bitte füllen Sie den nachfolgenden Beitrittsantrag aus. Alle mit „erforderlich“ gekennzeichneten Felder sind Pflichtangaben. Bitte schicken Sie uns ggf. auch Studierenden- bzw. Azubi-Nachweise zu.

Alternativ steht Ihnen der Beitrittsantrag hier auch zum Download zur Verfügung. Senden Sie das ausgefüllte Formular anschließend bitte an info@freundedesarithmeums.de.

Ja, ich möchte die Mitgliedschaft in der Gesellschaft der Freunde und Förderer des Arithmeums e.V. verschenken.

Persönliche Daten der/des Schenkenden

Persönliche Daten der/des Beschenkten

Persönliche Daten der/des zweiten Beschenkten (nur bei einer verschenkten Partnermitgliedschaft „Ada Lovelace“)

Das zweite Mitglied hat eine abweichende Postanschrift.

Persönliche Daten weiterer beschenkter Familienangehöriger (nur bei einer verschenkten Familienmitgliedschaft „Schickard“)

Bitte senden Sie die Mitgliedsbescheinigung(en) an mich, damit ich sie persönlich übergeben kann.
Bitte senden Sie die Mitgliedsbescheinigung(en) direkt an die/den Beschenkte(n).

Zahlung

Ich bestätige, dass alle vorstehenden Angaben für einen wirksamen Beitrittsantrag erforderlich sind und von mir vollständig und wahrheitsgemäß gemacht wurden.
Ich willige ein, dass meine angegebenen persönlichen Daten von der Gesellschaft der Freunde und Förderer des Arithmeums e.V. gespeichert und ausschließlich im Rahmen der Vereinszwecke verarbeitet und genutzt werden. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nicht ohne meine ausdrückliche Einwilligung, sofern keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
Ich habe die Satzung sowie die Datenschutzerklärung der Gesellschaft der Freunde und Förderer des Arithmeums e.V. auf deren Homepage (www.freundedesarithmeums.de) zur Kenntnis genommen und erkenne diese an. Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO widerrufen kann. Zudem steht mir das Recht zu, der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit zu widersprechen.

Wichtige Hinweise

Mitgliedsbescheinigung(en) für das aktuelle Jahr erhalten Sie nach Überweisung des Mitgliedsbeitrags an bzw. nach Einzug des Mitgliedsbeitrags durch die Gesellschaft der Freunde und Förderer des Arithmeums e.V.

Die Geschenkmitgliedschaft gilt ab sofort und endet automatisch zum 31. Dezember eines Kalenderjahres. Im Falle einer Mitgliedschaft, die nach dem 1. November eines Jahres verschenkt wird, gilt der Beitrag für das jeweilige Restjahr und für das komplette Folgejahr. Die Geschenkmitgliedschaft muss nicht gekündigt werden und verlängert sich nicht automatisch (kein Abo). Natürlich können Sie aber auch unbefristet oder kurzfristig (Geburtstage, Weihnachten o. Ä.) verschenken. Kontaktieren Sie uns hierzu gerne.

Eine verschenkte Fördermitgliedschaft „concerto discreto“ gilt für eine Konzertsaison. Die Mitgliedschaft gewährt Ihnen und einer Begleitperson freien Eintritt zu den Konzerten. Die Tickets für die einzelnen Konzerte werden Ihnen unmittelbar vor den Veranstaltungsterminen postalisch zugestellt.

Bei einer gemeinsamen Adresse versenden wir im Falle der Partner- oder Familienmitgliedschaft postalische Nachrichten nur einmal.

Mitgliedsbeiträge können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen steuerlich geltend gemacht werden. Für Spenden werden auf Wunsch Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) ausgestellt.